Wie Axomera® das wirtschaftliche Potenzial für Ihre Praxis individuell ermittelt — kein generischer Rechner, sondern ein persönliches Arzt-zu-Arzt-Gespräch mit konkreten Zahlen.
Die Axomera®-Therapie wird als IGeL-Leistung (individuelle Gesundheitsleistung) über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Relevante GOÄ-Ziffern: 269 (Galvanisation), 557 (Elektrotherapie), 558 und weitere. Die genaue Zusammenstellung richtet sich nach Indikation und Behandlungsprotokoll.
Da Konditionen, Patientenvolumen und Praxisstruktur individuell sind, ermittelt Axomera® das wirtschaftliche Potenzial in einem persönlichen Arzt-zu-Arzt-Gespräch — mit Ihren konkreten Zahlen, nicht mit generischen Durchschnittswerten.
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