Axomera®-Therapie: Kosten und Erstattung – was Patienten wissen sollten

Privatärztliche Leistung — klar und direkt

Die Axomera®-Therapie ist eine privatärztliche Leistung und wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Behandlung nicht.

Wovon der Behandlungsumfang abhängt

In der Regel umfasst eine Behandlungsserie etwa vier bis sechs Sitzungen. Der genaue Umfang hängt vom Beschwerdebild, der Dauer der Beschwerden und dem individuellen Verlauf ab. Die konkrete Planung und Abrechnung wird individuell von der behandelnden Praxis festgelegt.

Warum hier keine Preisliste steht

Axomera® ist Hersteller des Medizinprodukts — nicht Rechnungssteller. Jede Praxis legt ihr Honorar eigenständig fest. Nur die behandelnde Praxis kennt den individuellen Behandlungsumfang und kann einen konkreten Kostenrahmen nennen.

Erstattung durch private Krankenversicherung oder Beihilfe

Private Krankenversicherungen und Beihilfen erstatten privatärztliche Leistungen nach GOÄ häufig teilweise. Ob und in welcher Höhe der Tarif die Behandlung übernimmt, hängt von der individuellen Vertragsgrundlage ab. Eine Zusage können wir als Hersteller nicht geben — bitte klären Sie dies vorab direkt mit Ihrer Versicherung. Da Axomera® nach GOÄ abgerechnet wird, stellt die Praxis eine GOÄ-konforme Rechnung aus, die bei der privaten Krankenversicherung oder Beihilfe eingereicht werden kann.

Fragen, die Sie Ihrer Praxis vor Behandlungsbeginn stellen sollten

Häufig gestellte Fragen

Was kostet die Axomera®-Therapie?

Die Kosten hängen von Befund und Behandlungsumfang ab und werden individuell von der behandelnden Praxis festgelegt. Als Hersteller des Medizinprodukts haben wir keinen Einblick in die Honorargestaltung einzelner Praxen und können keine Beträge nennen. Bitte sprechen Sie direkt mit Ihrer Praxis — sie wird Ihnen vor Behandlungsbeginn transparent darlegen, welcher Kostenrahmen für Sie zu erwarten ist.

Zahlt die Krankenkasse die Axomera®-Therapie?

Nein. Axomera® ist eine privatärztliche Leistung und wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt diese Leistung nicht.

Erstattet die private Krankenversicherung die Axomera®-Therapie?

Private Krankenversicherungen und Beihilfen erstatten die Behandlung häufig teilweise. Ob und in welcher Höhe Ihr Tarif die Kosten übernimmt, hängt von Ihrer individuellen Vertragsgrundlage ab und wird im Einzelfall entschieden. Bitte klären Sie dies vorab mit Ihrer Versicherung.

Wie viele Behandlungen sind nötig?

In der Regel umfasst eine Behandlungsserie etwa vier bis sechs Sitzungen. Der genaue Umfang hängt vom Beschwerdebild, der Dauer der Beschwerden und dem individuellen Verlauf ab. Ihr Arzt bespricht den geplanten Umfang vor Behandlungsbeginn mit Ihnen.

Bekomme ich eine Rechnung, die ich bei meiner Versicherung einreichen kann?

Ja. Da Axomera® als privatärztliche Leistung nach GOÄ abgerechnet wird, stellt Ihre Praxis eine GOÄ-konforme Rechnung aus, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe einreichen können.

Praxis in Ihrer Nähe finden

Nur die behandelnde Praxis kann konkrete Informationen zu Kosten und Behandlungsplanung geben. Finden Sie eine zertifizierte Axomera®-Praxis in Ihrer Nähe.

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