Axomera®-Therapie: Kosten und Erstattung – was Patienten wissen sollten
Privatärztliche Leistung — klar und direkt
Die Axomera®-Therapie ist eine privatärztliche Leistung und wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Behandlung nicht.
Wovon der Behandlungsumfang abhängt
In der Regel umfasst eine Behandlungsserie etwa vier bis sechs Sitzungen. Der genaue Umfang hängt vom Beschwerdebild, der Dauer der Beschwerden und dem individuellen Verlauf ab. Die konkrete Planung und Abrechnung wird individuell von der behandelnden Praxis festgelegt.
Warum hier keine Preisliste steht
Axomera® ist Hersteller des Medizinprodukts — nicht Rechnungssteller. Jede Praxis legt ihr Honorar eigenständig fest. Nur die behandelnde Praxis kennt den individuellen Behandlungsumfang und kann einen konkreten Kostenrahmen nennen.
Normalfall: Gesetzlich Versicherte tragen die Kosten selbst
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Axomera®-Therapie nicht. Das ist der Regelfall: Gesetzlich Versicherte tragen die Kosten in der Regel selbst; die Abrechnung erfolgt privatärztlich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Den Kostenrahmen bespricht die Praxis vor Behandlungsbeginn transparent mit den Patientinnen und Patienten.
Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte können die GOÄ-konforme Rechnung bei ihrem Kostenträger einreichen. Ob und in welcher Höhe erstattet wird, hängt von der individuellen Vertragsgrundlage ab — eine Zusage kann es nicht geben.
Fragen, die Sie Ihrer Praxis vor Behandlungsbeginn stellen sollten
- Wie viele Behandlungen sind für mein Beschwerdebild geplant?
- Welcher Gesamtkostenrahmen ergibt sich daraus?
- Bekomme ich eine GOÄ-konforme Rechnung, die ich bei meiner Versicherung einreichen kann?
- Welche Informationen benötigt meine Versicherung für den Erstattungsantrag?
Häufig gestellte Fragen
Was kostet die Axomera®-Therapie?
Die Kosten hängen von Befund und Behandlungsumfang ab und werden individuell von der behandelnden Praxis festgelegt. Als Hersteller des Medizinprodukts haben wir keinen Einblick in die Honorargestaltung einzelner Praxen und können keine Beträge nennen. Bitte sprechen Sie direkt mit Ihrer Praxis — sie wird Ihnen vor Behandlungsbeginn transparent darlegen, welcher Kostenrahmen für Sie zu erwarten ist.
Zahlt die Krankenkasse die Axomera®-Therapie?
Nein. Axomera® ist eine privatärztliche Leistung und wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt diese Leistung nicht.
Erstattet die private Krankenversicherung die Axomera®-Therapie?
Private Krankenversicherungen und Beihilfen erstatten die Behandlung teilweise. Eine Zusage kann es nicht geben – ob und in welcher Höhe Ihr Tarif die Kosten übernimmt, hängt von Ihrer individuellen Vertragsgrundlage ab. Bitte klären Sie dies vorab mit Ihrer Versicherung.
Wie viele Behandlungen sind nötig?
In der Regel umfasst eine Behandlungsserie etwa vier bis sechs Sitzungen. Der genaue Umfang hängt vom Beschwerdebild, der Dauer der Beschwerden und dem individuellen Verlauf ab. Ihr Arzt bespricht den geplanten Umfang vor Behandlungsbeginn mit Ihnen.
Bekomme ich eine Rechnung, die ich bei meiner Versicherung einreichen kann?
Ja. Da Axomera® als privatärztliche Leistung nach GOÄ abgerechnet wird, stellt Ihre Praxis eine GOÄ-konforme Rechnung aus, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe einreichen können.
Praxis in Ihrer Nähe finden
Nur die behandelnde Praxis kann konkrete Informationen zu Kosten und Behandlungsplanung geben. Finden Sie eine zertifizierte Axomera®-Praxis in Ihrer Nähe.
Zum Praxisfinder
Pflichtangaben gemäß § 4 HWG
Axomera® — Medizinprodukt der Klasse IIa nach
Verordnung (EU) 2017/745 (MDR). CE-Kennzeichnung CE 0123. Hersteller:
be-on-market GmbH, Lilienstrasse 33, D-91244 Reichenschwand.
Entwickelt von Columbus Health Products GmbH.
Anwendungsgebiete: Bioelektrische Therapie zur Behandlung
muskuloskelettaler Beschwerden, neuropathischer Schmerzen sowie zur
Unterstützung von Wund- und Geweberegeneration im Rahmen der zugelassenen
Indikationen.
Gegenanzeigen: Aktive elektronische Implantate
(z. B. Herzschrittmacher, ICD), Schwangerschaft, akute Infektionen im
Behandlungsareal, maligne Tumoren im Behandlungsareal.
Nebenwirkungen: In seltenen Fällen leichte Hautreizung
im Elektrodenbereich, vorübergehende Sensibilitätsänderungen oder kurzfristige
Schmerzverstärkung möglich.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Gebrauchsanweisung und
fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apothekerin/Ihren Apotheker.
Evidenzhinweis: Axomera ist eine vergleichsweise neue Therapieklasse. Ein Nachweis der klinischen Wirksamkeit durch abgeschlossene randomisierte, kontrollierte Studien (RCT) nach den Standards der evidenzbasierten Medizin liegt derzeit für keine Indikation vor. Ein kontrolliertes klinisches Forschungsprogramm ist in Vorbereitung und in Durchführung.
Kostenhinweis: Die Behandlung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Gesetzlich Versicherte tragen die Kosten in der Regel selbst; die Abrechnung erfolgt privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte können die Rechnung bei ihrem Kostenträger einreichen; ob und in welcher Höhe erstattet wird, hängt vom jeweiligen Tarif ab.